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Bestimmungen

Diese sind strengstens einzuhalten.

Fangbuch

Alle gefangenen Fische mit Schonmaß sind unverzüglich in das Fangbuch einzutragen. Aale und Fischarten, die keinem Schonmaß unterliegen, können mit Stückzahl und Gewicht bis zu 12h nachgetragen werden.

  • Der Eintrag hat mit Kugelschreiber zu erfolgen. 

  • Bei vereinsinternen Fischen ist kein Eintrag erforderlich (Sofern nicht anders ausgeschrieben).

  • Das Fangbuch ist auf Verlangen jedem Mitglied zur Überprüfung auszuhändigen. 

  • Das Fangbuch dient u.a. auch zur Kontrolle der Arbeitsdienste.

  • Der Fangeintrag ist am Jahresende in die Fangliste zu übernehmen.

  • Die Fangliste ist spätestens am 15. Januar bei der Vorstandschaft abzugeben. Bei Nichtbeachtung besteht kein Anspruch auf eine neue Karte.

  • Als Fangerlaubnis gilt das Fangbuch in Kombinaton mit der Erlaubniskarte.

Regularien

  • Die ausgelegten Angelgeräte sind ständig unter Aufsicht zu halten!

  • Tote Fische dürfen nicht in das Wasser eingebracht werden.

  • Fische, die einem Schonmaß unterliegen, dürfen nicht als Köder verwendet werden.

  • Am Tage einer offiziellen Versammlung sind die Gewässer ab 17.00 Uhr gesperrt!

  • Zu angesetzten Arbeitsdiensten ist das jeweilige Gewässer 1h vor bis 1h nach dem Arbeitsdienst gesperrt.

  • Das Eisfischen und Fischen vom Boot ist aus versicherungstechnischen Gründen verboten.

  • Die Angelplätze sind sauber zu halten!

  • Außerhalb der ausgewiesenen Feuerstellen bzw. Feuerkörbe sind Lagerfeuer verboten!

  • Am Tag der angesetzten Vereinsfischen sind alle anderen Gewässer bis 17:00 Uhr gesperrt! Das Gewässer, an dem das Fischen stattfindet, bleibt für den Rest des Tages gesperrt.

  • Flurschäden sind zu vermeiden.

  • Fanglimit pro Tag:

    • ​2 Salmoniden, 2 Karpfen sowie ein Hecht oder Zander (andere Fischarten keine Beschränkung).

Zusatz:

Glonn:

An der Glonn kann an 20 Tagen im Jahr gefischt werden. Vor Beginn des Fischens ist das Datum im Fangbuch auf Seite 12 einzutragen.

Das Fischen in den Fischaufstiegshilfen ist strengstens verboten!

Das Befahren des Feldweges am Wehr nach Arnbach Richtung Hörgenbach ist verboten!!

Wenn die Kanäle an der Mühle am Arnbacher Wehr oder an der Untermoosmühle abgelassen werden, ist in dieser Zeit das Fischen in den Kanälen verboten!

GADA-Weiher:

Befahren des Betriebsgeländes ausschließlich zum Be- und Entladen.

Das Fischen vom Belly-Boat mit Rücksichtnahme auf andere am Gewässer angelnde Mitglieder ist gestattet. Nach angesetzten Vereinsfischen ist das betroffene Gewässer zwei Wochen für das Angeln vom Belly-Boat gesperrt.

Zanderweiher:

Das Befahren der Südseite am Zanderweiher innerhalb der Absperrungen ist verboten!

Das Fischen vom Belly-Boat mit Rücksichtnahme auf andere am Gewässer angelnde Mitglieder ist gestattet. Nach angesetzten Vereinsfischen ist das betroffene Gewässer zwei Wochen für das Angeln vom Belly-Boat gesperrt.

Es darf zusätzlich zum Fanglimit ein weiterer Hecht gefangen werden.

LUS-Weiher:

Erlaubt ist nur 1 Handangel

Fische, die einem Schonmaß unterliegen, dürfen ausschließlich mit Kunstköder oder Köderfischen befischt werden.

Hechte sind grundsätzlich zu entnehmen (kein Fanglimit), untermaßige sind nach Möglichkeit in den Zanderweiher umzusetzen.

Von den 2 Salmoniden nur eine maßige Seeforelle!

Pastweiher:

Da die Pastweiher im Wasserschutzgebiet liegen, ist jegliches Feuer verboten.

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